Bedingungen für das hochladen von Fotos
- Auszug aus den Nutzungsbedingungen -
§4 Pflichten der Nutzer*innen (gilt auch für Nutzer*innen des öffentlichen Bereichs der Webseite)
(1) (...) Nutzerinnen und Nutzer, die Fotos zugänglich machen (hochladen) müssen über die Urheberrechte der Fotos verfügen und müssen vor der Veröffentlichung von den auf dem Foto erkennbaren Personen eine schriftliche Einwilligung in die Veröffentlichung im Forum erhalten haben. (2) Bei Zuwiderhandlungen ist die Anbieterin dazu berechtigt in Frage stehende Inhalte abzuändern und/oder zu löschen. Auch dann, wenn sich später herausstellt, dass kein Verstoß vorlag. Auch ist der Anbieter berechtigt bestimmte Nutzer*innen wegen der Veröffentlichung oben benannter Inhalte zu sperren und von der Nutzung der Webseite www.buschberghof50.de auszuschließen. Durch die Pflichtverletzung entstandene Schäden müssen dem Anbieter durch den Nutzer oder die Nutzerin ersetzt werden. (3) Der Anbieter hat gegen die Nutzer*innen einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch einen Nutzer / eine Nutzerin geltend machen. Die Nutzer*innen verpflichten sich, bei derartigen Ansprüchen den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen. Auch sind die Nutzer*innen verpflichtet die Kosten für einen angemessenen Rechtsbeistand des Anbieters zu tragen.
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