Soziale Menschenrechte müssen bedingungslos für alle Menschen in der EU gelten: Wohnen, Gesundheit, Bildung, gute Arbeit, Zugang zu sozialen und kulturellen Dienstleistungen, zu sozialen Sicherungssystemen, zu Wasser und Energie – kurz: Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung.